Erläutere die Doppelverpflichtungstheorie (bzgl der Haftung der Gesellschafter für vertragl.Primäransprüche) näher!
demnach spielt sich bei jedem Vertragsschluss im Namen der Gesellschaft folgendes ab:
->GbR-Vertretung gem. § 164 I BGB u damit selbst verpflichtet
->daneben verpflichtet sich der vertretungsberechtigte Gesellschafter persönl. durch sein Eigenhandeln
->und die anderen Gesellschafter aufgrund rechtsgeschäftl.Vertretungsmacht,die sich die Gesellschafter gegenseitig im Gesellschaftsvertrag einräumen
->konkludente Doppelverpflichtung nur bei wirtschaftl.tätigen Unternehmen!
->GbR-Vertretung gem. § 164 I BGB u damit selbst verpflichtet
->daneben verpflichtet sich der vertretungsberechtigte Gesellschafter persönl. durch sein Eigenhandeln
->und die anderen Gesellschafter aufgrund rechtsgeschäftl.Vertretungsmacht,die sich die Gesellschafter gegenseitig im Gesellschaftsvertrag einräumen
->konkludente Doppelverpflichtung nur bei wirtschaftl.tätigen Unternehmen!
Tags: Haftung der Gesellschafter;Doppleverpflichtungstheorie
Quelle: Hemmer-Skript ZivilR V,S.46,Rn.117+Kasten
Quelle: Hemmer-Skript ZivilR V,S.46,Rn.117+Kasten
Kartensatzinfo:
Autor: Caro666
Oberthema: Jura
Thema: Gesellschaftsrecht
Schule / Uni: Uni Köln
Ort: Köln
Veröffentlicht: 29.03.2010
Schlagwörter Karten:
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